ÖOC-Prozess: Anklage wirft Ex-Generalsekretär Jungwirth Untreue im Ausmaß von 2,7 Millionen Euro vor – Jungwirth will seine Unschuld beweisen
Die Aufarbeitung der jüngsten olympischen Geschichte beginnt heute im Wiener Straflandesgericht. Ab neun Uhr steht in dem für drei Tage anberaumten Prozess der ehemalige ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth vor seinem Richter. Die vom Salzburger Staatsanwalt Andreas Allex verfasste Anklageschrift wirft ihm und seiner ehemaligen Stellvertreterin als Mittäterin vor, „von 2003 bis Februar 2009 in zahlreichen Angriffen . . dem ÖOC einen EUR 50.000 übersteigenden Schaden zugefügt“ zu haben. Es handelt sich um das „Verbrechen der Untreue nach §153“, heisst es in der Anklage. Und zwar sollen sie Gelder aus dem Vereinsvermögen des ÖOC teils an Jungwirth, teils an „seiner Sphäre zuzuordnende Dritte“ transfertiert“ haben. Es geht laut Anklage um 2.782.898,88 Euro.
Die Anklage verdächtigt Jungwirth der Bereicherung, seine Stellvertreterin ist von diesem Vorwurf nicht betroffen, sie soll Belege ungeprüft gegengezeichnet und damit zur Überweisung frei gegeben haben. Jungwirth und seine Stellvertreterin weisen die Vorwürfe zurück. Jungwirth kritisiert die seiner Meinung nach aus der Luft gegriffene Schadenshöhe. Sie stammt im Wesentlichen aus einem Gutachten stammt, das Ex-ÖOC-Präsident Leo Wallner und ÖOC-Präsident Karl Stoss bei der BDO beauftragten.
Jungwirth soll vom ominösen „Verrechnungskonto Nr. 4.293.700 des ÖOC bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Überweisungen und Barbehebungen auf eigene Konten oder an „ihm zuzuordnende Empfänger, teils gemeinsam mit seiner Stellvertreterin, getätigt haben. Außerdem soll er vom ÖOC-Sparbuch Geld bar zu privater Verwendung abgehoben haben.
Jungwirth wird sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Georg Olschak „nicht schuldig“ bekennen. Sein Anwalt Herbert Eichenseder will mit Belegen nachweisen, dass Jungwirths Geschäftsführung ordnungsgemäß abgelaufen sei. Wenn man das betreffende Gutachten und die Unterlagen genau rechne, so auch Jungwirth, sei auf dem von der Anklage angeführten Sparbuch (Punkt 4) sogar ein Überschuss von rund 100.000 € auszuweisen. Weiterlesen