Am 31. 8. versuchten Dopingkontrollore der Nationalen Anti Doping Agentur Österreichs, NADA, beim Schwimmer Dinko Jukic einen Dopingtest durchzuführen. Doch Dinko Jukic war nicht da. Daher ist die NADA „nach vollumfänglicher Prüfung der Umstände des bei Ihnen am 31. 8. 2014 vorgenommenen Kontrollversuchs“ der Auffassung, „dass die im Art. 2. 4. des WADA Codes genannten Gründe für einen Verstoß gegen geltende Anti-Doping-Bestimmunen vorliegen“.
Wo die Prüfung hätte stattfinden sollen, war vorerst nicht zu eruieren, da die NADA den geltenden Gesetzen gemäß weder bestätigen noch bestreiten darf, ob die aus dem Schreiben der NADA an Dinko Jukic zitierten Umstände tatsächlich vorliegen. Auch Dinko Jukic hat sich auf eine entsprechende Anfrage per Telefon nicht geäußert.
Dinko Jukic ist wie jeder Profisportler des „Nationalen Test Pools der NADA Austria (STufe RTP) . . . verpflichtet, vor Beginn eines Quartals genaue Angaben über ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit zu machen und diese stets auch aktuell zu halten!“ Die Stufe RTP (Registered Testing Pool) ist die höchste, darunter gibt es noch zwei weitere für nicht so tolle Sportler.
Jukic hat offenbar selber einen Timeslot von 06.00 – 07:00 angegeben, war aber zu diesem Zeitpunkt „nicht anwesend bzw. nicht erreichbar“. Auch die Kontrolladresse hatte laut NADA Jukic über das dazu bereitstehende Tool Anti-Doping Administration & Management System ADAMS angegeben.
Mit diesem „Kontrollversäumnis“ hat Dinko Jukic noch kein Dopingvergehen begangen. Er kann nach dem Erheben des geschilderten Vorwurfs durch die NADA binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Anschließend berät die NADA, ob der Vorwurf bestätigt oder aufgrund der vom Sportler vorgelegten Einwände verworfen wird. Sollte er bestätigt werden, kann der Athlet den Vorwurf auch noch vor der Rechtskommission der NADA bekämpfen. Erst wenn die Rechtskommission das Vergehen bestätigt, erlangt es Rechtskraft.
Selbst dann hat das für den Sportler noch keine negativen Folgen. Erst wenn drei derartige Verstöße rechtskräftig festgestellt werden, wird eine Sperre ausgesprochen. Sie beträgt laut NADA-Regulativ mindestens ein bis maximal zwei Jahre.
Dinko Jukic hat also noch gar nichts angestellt. Und nichts versäumt. Außer die Schwimm-Europameisterschaft.