Der Tod ist eine Vorschrift

LASK: Eine Analyse des Lizenzverfahrens und der Unterlagen zeigt, dass der Verein an einem Formalfehler scheiterte

„Eine Insolvenz des Vereins LASK Linz ist aus heutiger Sicht nicht anzunehmen.“ Der Bericht der Wirtschaftsprüfer von Audit Linz hatte keine keinen Zweifel offen gelassen. Gegen den LASK als Mitglied der Bundesliga im Spieljahr 2012/2013 gäbe es kaum betriebswirtschaftliche Bedenken. Dennoch wurde dem Verein Ende Mai 2012 in dritter Instanz endgültig die Lizenz verweigert, er muss in de Regionalliga absteigen und restrukturieren.

Der Wirtschaftsprüfer Audit war im Mai 2011 von der Fußball Bundesliga dem LASK als Organisationsprüfer beigestellt worden. Die Liga hegte Vorbehalte gegen die Überlebensfähigkeit des LASK und erteilte ihm die Spielberechtigung für das Jahr 2011/2012 nur mit Auflagen.

Ein Jahr später legte Audit der Bundesliga eine Analyse vor, die dem LASK attestierte, brav und im Vergleich zum (vorsichtigen) Budget sparsam gewirtschaftet zu haben: Insgesamt wurden von Juli 2011 bis Ende März 2012 63.000 Euro weniger ausgegeben als geplant. Die Personalausgaben lagen im „Berichtszeitraum mit einem Betrag von T€ 1.857 deutlich unter dem geplante Wert von T€ 2082“, schreibt Audit am 23. April 2012. Berücksichtige man die „geplanten Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum bis 30. 6. 2012 ergeben sich geplante frei verfügbare Mittel von 127.000 € zum Abschluss des laufenden Geschäftsjahres“ (Audit-Bericht, S. 5).

Doch am 30. April verweigerte die Bundesliga (Senat 5) dem LASK die Lizenz. Mit der Begründung, der Reorganisationsprüfer (Audit) habe die Fortbestandsprognose des LASK und den Bericht des Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouse Coopers nicht ausreichend gewürdigt. Es sei unter anderem nicht klar, ob die „geplanten Sanierungsschritte die Bestandsgefährdung (Anmerkung: Konkursgefahr) zu beseitigen vermögen“ und „ob die Zahlungsfähigkeit für drei Jahre gewährleistet ist“. Die Liga glaubte dem LASK  – entgegen dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerks des Prüfers – nicht, dass er seine Personalkosten wie vorgeschlagen von ursprünglich 1,15 Millionen € auf 850.000 € zu reduziere und das „hohe negative Eigenkapital“ von 1,5 Millionen € (31. 12. 2011) nicht die Existenz des Klubs gefährde.Der LASK legte Protest ein, das Portestkomitee der Liga verweigerte die Lizenz wegen eines Formalfehlers des Wirtschaftsprüfers PWC. Laut der Bestimmung des Lizenzierungshandbuches seien „sämtliche Arbeitsunterlagen des Abschlussprüfers vorzulegen und nicht eine – nach Wahl des Protestwerbers oder des Abschlussprüfers selbst erfolgende – Auswahl derselben.“ (Protestkomite an LASK am 14. Mai 2012, S. 3) LASK-Präsident Peter-Michael Reichel: „Der Klub wird für einen Fehler des von der Liga ausgebildeten und akkreditierten Prüfers verantwortlich gemacht.“

So ein „Fehler“ kann vom Klub nicht mehr ausgebügelt werden. Denn nach Ablauf der Protestfrist dürfen vom Lizenzwerber  keine neuerlichen Unterlagen mehr vorgelegt werden. LASK-Anwalt Klaus Steiner: „Im Lizenzierungshandbuch steht nicht, dass sämtliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die Liga kann jederzeit beim Wirtschaftsprüfer nachfragen. Aber wie kann ein Lizenzwerber dem Protestkomitee oder dem Schiedsgericht neue Fragen beantworten, wenn er keine neuen Beweise vorlegen darf?“

Die Entwicklung des LASK-Betriebsergebnisses und des Eigenkapitals laut Tabelle im Urteil des Bundesliga-Senat 5 vom 30. 4. 2012 (in Tausend€):

2006/07 -2007/08 – 2008/09 – 2009/10 -2010/11 -31. 12 2011

Eigenkapital                     -560       -494             -472              -437       -1634             -1509

Entwicklung weiterer Kennziffern des LASK laut veröffentlichung im KSV (in Mio€):

2006/07 -2007/08 – 2008/09 – 2009/10 – 2010/11 – 2011/12

Personalkosten                2,7                   4,1                 4,3             4,6              3,5             1,8*

Umsatz                              2,9                 4,8                   5,9             6,2              4,7             3*

*nach Abstieg in die Erste Liga

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