In Deutschland läuft eine Diskussion um die UV-Methode, die Walter Mayer 2002 zur IOC-Sperre gereichte
Lange hat die Doping-Diskussion geschlafen, langsam und auf Zuruf aus der Ferne wacht sie wieder auf. Und zwar als Debatte über eine Methode, bei der Blut aus dem Körper des Athleten entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und wieder rückgeführt wird. Im Olympiastützpunkt Erfurt, dem die deutsche Politik seit 2000 rund 21 Millionen Euro bewilligt hat, soll der Arzt Andreas Franke 28 deutsche Athleten einschlägig behandelt haben. Die Nationale Antidoping Agentur (NADA) Deutschlands ermittelt wegen Vergehens gegen das Dopingverbot, die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Auch die umstrittene Eisschnelläuferin Claudia Pechstein soll darin verwickelt sein, was sie selbst heftig bestreitet.
Wer an Paranoia glaubt, könnte stutzig werden, denn Walter Mayer, der wegen der Anwendung dieser Methode bei den Olympischen Winterspielen 2002 in Salt Lake City gesperrt wurde, hat dieser Tage – „endlich“, wie er sagt – das erstinstanzliche Urteil aus seinem Doping-Prozess erhalten. Mayer war Mitte August 2011 wegen Vergehens gegen das Anti-Doping-Gesetz in den Jahren 2005 – 2008 zu 15 Monaten Haft, teilbedingt, verurteilt worden.
Der Abstieg des einstigen Langlauf-Gurus begann, als eine Putzfrau 2002 gebrauchtes Infusionsbesteck im Olympiaquartier Quartier der Österreicher in Soldier Hollow fand. Bis heute behauptet Mayer allerdings, das ÖSV-Team habe unter seiner Anleitung zwar in Park City, wo sie fünf Wochen trainierten und sich akklimatisierten, die UV-Bestrahlung angewendet. Nicht jedoch in Soldier Hollow. Mayer: „Das war schon unser Zeug. Aber wer hat es in das Wettkampf-Quartier gebracht?“
Mayer war damals im Österreichischen Ski Verband ÖSV für die Landläufer und Biathleten zuständig, nach dem Eklat wurde er vom IOC für zwei Olympische Spiele ausgeschlossen. Die FIS hob das Urteil auf, der Internationale Sportgerichtshof CAS erhob dagegen Einspruch. Mayers Strafe wurde bestätigt, zwei Sportler wurden nachträglich disqualifiziert. Mayer: „Wir haben das damals von einem Heilpraktiker in Freilassing übernommen, weil mein Sohn Marc Neurodermitis hatte.“ Der Biathlet Wolfgang Rottmann, so Mayer, habe die Blutbestrahlung am längsten gemacht – wegen einer Stirnhöhlenentzündung. Als Mayer entgegen dem IOC-Verbot bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin in einem ÖSV-Quartier angetroffen wurde, erfolgte die legendäre Razzia. Die Karriere Mayers und einiger ÖSV-Athleten endete abrupt. Die Folgen ziehen sich bis heute, nicht nur in Mayers Prozess. Die italienische Justiz hat gegen Präsident Peter Schröcksnadel und neun weitere Funktionäre und Mitarbeiter des ÖSV einen Prozess wegen „Begünstigung von Doping“ durchgeführt, das Urteil wird für Mai erwartet.
Der Beginn der UV-Bestrahlung von Sportlerblut reicht tief in die DDR-Vergangenheit zurück. Die deutsche Sportjournalistin Grit Hartmann deckte die Erfurter Affäre auf und recherchierte die DDR-Zusammenhänge. Da liegt auch das Motiv begraben, so Hartmann, warum der deutsche Sport „ein großes Interesse daran hat, die Erfurter Affäre klein zu halten“. Manfred Höppner, der „Drahtzieher des ostdeutschen Staatsdopings habe im März 1983 von „Untersuchungen zur Ultraviolett-Bestrahlung des Butes“ berichtet, schrieb Hartmann im Jänner in der „Berliner Zeitung“. Die „Blutpraxis“ galt den Genossen als „Wunderwaffe für die Spiele 1984 in Sarajevo“. Ab Mai 1983 seien an „ausgewählten Olympiakandidaten“ Eigenblut-Transfusionen vorgenommen worden. Und zwar an Langläufern und Biathleten. Die Praxis hielt sich bis zum Ende der DDR 1990. Höppner selber war skeptisch, merkte aber an, dass in der „Humanmedizin“ die Blutbestrahltechnik „zur prophylaktischen Behandlung von Infekten“ und zur „Sauerstoffanreicherung“ angewendet werde.
Da taucht Mayers Rechtfertigung zum ersten Mal auf: Infektvorsorge. Mayer räumt das auf eine entsprechende Nachfrage durchaus ein. Der Erfurter Franke argumentiere heute ebenso bizarr, schreibt Hartmann: „UV-Bestrahlung sei „kein Blutdoping“, sondern Infekt-Vorsorge. Und noch ein interessantes Detail hat Hartmann ausgegraben: „Franke teilte seine Praxis mit einem DDR-Fachdoper, der 1999 einen Strafbefehl bekam – mit Schwimm-Verbandsarzt Horst Tausch.“
Damals in Salt Lake City fehlte freilich nicht nur die zur Doping-Unschuld unabdinbgare ärztliche Indikation, sondenr auch die ärztliche Hand. Mayer bezeichnet sich im „Presse“-Gespräch als „Super-Pfuscher“, der nie selber zur Nadel hätte greifen dürfen. Mayer: „Wenn ich nicht zugegeben hätte, dass ich das selber gemacht habe, wär mir gar nichts passiert.“
Mayer weist das Ansinnen vehement zurück, er oder andere ÖSV-Betreuer hätten DDR-Methoden übernommen. Ausschließlich auf den Einfluss von Heilpraktikern sei die Idee zur UV-Behandlung zurückzuführen. Kann ja sein. Allerdings, so Hartmann: „Die Frage, ob sich die Österreicher eines Exportschlagers aus der DDR bedienten, ist erlaubt. Im ÖSV heuerten viele ostdeutsche Experten an, auch zwei aus Thüringen: der dopingbelastete Biathlon-Cheftrainer Kurt Hinze und sein Oberhofer Kollege Klaus Siebert, inzwischen Trainer in Weißrussland.“ Dazu kommt, lässt sich ergänzen, der rechtskräftig verurteilte Ex-DDR-Doping-Stratege Bernd Pansold. Derzeit tätig für die Red Bull-Sportabteilung und seinerzeit Experte im Trainingszentrum in Obertauern. Dort trainierten einige Zeit lang etliche ÖSV-Stars, unter anderem prominente Alpine wie Hermann Maier.
Der ÖSV hat stets jedes Wissen und jede Beteiligung an Dopingpraktiken bestritten. Doch bleiben seit 2002 bis heute viele Fragen offen, unter anderem nach dem von Mayer im Prozess erwähnten massenhaften Kauf und der Anwendung von Medikamenten durch den Verband. Mayer fühlt sich wohl nicht zu Unrecht als Sündenbock allein gelassen, wenn er sein Urteil kommentiert: „Was heisst, ich soll an nicht mehr auszuforschende Sportler Dopingmittel weitergegeben haben? Die leben alle noch.“ Den Dachdecker, der ihn massiv belastete, will er auf Verleumdung klagen, vorher wird er seine Verurteilung beeinspruchen.
Die UV-Bestrahlung wurde zwar erst am 1. 1. 2011 explizit in die Verbotsliste der Welt Antidoping Agentur WADA aufgenommen. Aber sie ist „seit langem verboten“, sagte WADA-Generaldirektor David Howman in der SZ. Der neue Paragraph sei bloß eine Präzisierung aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts. Ihre Anwendung setzte schon 2002 eine eindeutige medizinische Indikation voraus, die Mayer durch seine Argumentation selbst allerdings ausgeschlosssen hatte. Mayer wurde 2003 nach dem Olympischen Anti-Doping Code (OMAC) verurteilt, der UV-Bluttransfusion klar als Verstoß gegen das Blutdopingverbot nach OMAC definiert und zwar unabhängig davon, ob eine solche verbotene Methode“ dem Sportler schade oder eine leistungssteigernde Wirkung erzielt.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.