Der ehemalige ÖOC-Generalsekretär wurde wegen Untreue verurteilt – Ex-ÖOC-Generalsekretärs-Stellvertreterin Manuela K. frei gesprochen
Am 31. 12. Gegen Mittag betrat der Schöffensenat unter Führung von Richter Georg Olschak nach rund halbstündiger Beratung den Verhandlungssaal 201 im Wiener Landesgericht. Olschak sprach das Urteil über den Ex-ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth: Fünf Jahre Haft wegen Untreue. Strafmildernd habe sich die Unbescholtenheit des Angeklagten ausgewirt, verschärfend die lange Deliktsdauer. Das Gericht hatte den Zeitraum 2003 bis Februar 2009, als Jungwirth von seinem Amt zurücktrat, untersucht. Der Gerichtssachverständige Helmut Lercher hatte einen Schaden von rund 3,3 Millionen Euro für das ÖOC errechnet, Richter Olschak schloss sich dem Gutachten an. Rund 2,23 Millionen Euro seien auf unklare Art auf Konten des Angeklagte gelandet. „Im Wesentlichen bar“, sagte Lercher
In der Urteilsbegründung wies Richter Olschak praktisch die gesamte Verantwortung Jungwirths zurück. Wer ihm anvertraute Macht und Verfügungsgewalt über Gelder seines Unternehmens missbrauche, um sie auch nur vorübergehend zu eigenem Nutzen zu verwenden, missbrauche diese Befugnisse – und das sei eben das Verbrechen der Untreue. „Auch eine nachträgliche Aufrechnung ist nicht strafmildernd“, so Olschak.
Jungwirth habe, was Sachverständiger Lercher „auf den Cent“, so Olschak, nachvollzogen habe, direkt von ÖOC-Konten und einem Sparbuch Geld auf eigene Konten oder zugunsten von privaten Lieferanten überwiesen. Bar behobene Beträge von einem ÖOC-Sparbuch seien fünf Minuten später auf Konten Jungwirths eingegangen.Olschak wertete dies als „besonders frech“. So eine Vorgehensweise sei ihm in seinen Jahren als Richter noch nie vorgekommen, so der Richter weiter.
Der Richter will eine „widerwärtige altösterreichische Funktionärsmentalität“ im Gebaren Jungwirths festgestellt haben, die der Meinung sei: „Die Partei oder Bank gehört mir.“ Das gehöre laut Olschak „mit aller gebotenen Härte unterbunden.“
Als Motiv erkannten Olschak und seine Schöffen den aufwendigen Lebensstil Jungwirths. Die Liegenschaft, der Fuhrpark mit den Luxusautos, die 70 mal 20 Meter große Reithalle mit den zehn Pferden, der Reitlehrer für den Sohn und anderes seien allesamt aus den regulären Einkünften Jungwirths nicht zu finanzieren gewesen. „Wenn man normalerweise sagt, mich bringen keine zehn Pferde zur Kiminalität, scheint es bei ihnen genau umgekehrt gewesen sein.“ Wenn man sich also Jungwirths Leben anschaue, könne man sich schon vorstellen, wo das Geld geblieben sei.
Zuvor hatte Olschak sämtliche Beweisanträge von Jungwirths Verteidiger Herbert Eichenseder abgelehnt. Weder die neuerliche Aussage des Ex-ÖOC-Präsidenten Leo Wallner noch des ehemaligen ÖOC-Buchhalters und auch nicht die Aussage des Olympiastrategen Erwin Roth wären geeignet, das Bild von Jungwirths Vorgehen zu verändern, so Olschak. Eichenseder hatte zuvor dargestellt, dass „kein Schaden“ für das ÖOC entstanden sei, da Jungwirth jedes Jahr die – von ihm zugegebenermaßen für private Zwecke verwendeten – ÖOC-Gelder wieder refundiert habe. Was übrigens auch Wallner in seiner Zeugenaussage bestätigt hatte.
Olschak wies die Verantwortung Jungwirths mittels „selbstverfertigter Excel-Dateien“, die seine Unschuld nicht zu belegen imstande waren, grundsätzlich zurück. Jungwirth stellte in seinem Schlussplädoyer fest, es sei halt ein Jammer, wenn sich sämtliche Beteiligten plötzlich vor Gericht nicht erinnern könnten. Er habe 19 Jahre für Wallner gearbeitet, das ÖOC habe viele Medaillen bei Olympischen Spielen gewonnen. Jungwirth: „Wallner war für die Sonnenseite zuständig, ich für den Regen und andere Mistseiten. Wir haben alle Wallner vertraut. Jetzt muss ich eben alles ausbaden.“ Immer wieder hatte er den Sachverständigen korrigiert, ihm vorgeworfen, „Eingänge und Ausgänge“ auf diversen Konten verwechselt zu haben. Bei jeder seiner Eingaben sei der angebliche Schaden, so Jungwirth, um mehr als 300.000 € weniger geworden.
Doch Olschak folgte seiner Argumentation nicht und begründete die Dauer der Haftstrafe auch mit dem Argument, Jungwirth Zeit zu geben, „um ein wenig Schuldeinsicht“ zu gewinnen. Dem ÖOC wurde als Privatbeteiligten die verlangten 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Von einer Abschöpfung des Geldes bei Jungwirth wurde abgesehen. Das ÖOC kündigte an, sobald ein Urteil gegen Jungwirth rechtskräftig sei, das Geld (und vielleicht sogar den Rest bis zur Höhe von 3,3 Millionen) eintreiben zu wollen.
Jungwirth habe nun die Möglichkeit beim Obersten Gerichtshof Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen, sagte Olschak, oder beim Oberlandesgerichtshof gegen das Strafmaß Berufung einzulegen. Jungwirth erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Die Zweitangeklagte Manuela K. wurde frei gesprochen. Sie habe sich nicht bereichert, so Olschak und keinen Vorsatz gehabt, Unregelmäßigkeiten zu begehen. Es sei in der Tat zu viel von ihr verlangt, wenn „der mächtige Jungwirth“ ihr einen Packen Belege zur Zweitzeichnung vorlege, als weisungsgebundene Untergebene eine Prüfung zu verlangen.
Von der Staatsanwaltschaft wurde vorerst keine Stellungnahme abgegeben.